Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es, bereits vor einer geplanten Investition die Steuerlast zu senken. Unternehmer können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten gewinnmindernd ansetzen.
Worauf achten?
- Gilt für kleine und mittlere Unternehmen mit bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen.
- Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.
- Nach Anschaffung erfolgt eine Korrektur (Abzug wird wieder aufgelöst).
Warum sinnvoll? Mit dem IAB lassen sich Steuern verschieben und Liquidität schon frühzeitig sichern.






