Überblick Homeoffice / Arbeitszimmer

Arbeitszimmer oder Pauschale? Wir erklären, wie Sie Ihr Homeoffice steuerlich optimal nutzen.
modernes Büro der Steuerberatung VTS

Überblick Homeoffice / Arbeitszimmer

Sie haben im vergangen Jahr ganz oder teilweise von zu Hause gearbeitet?

Viele Unternehmer arbeiten von zuhause. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale.
Worauf achten?

  • Ein Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es ein abgeschlossener Raum und fast ausschließlich beruflich genutzt wird.

  • Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € im Jahr).
    Warum wichtig? Gerade für Solo-Selbstständige kann die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer oder Homeoffice-Kosten eine spürbare Entlastung bringen.

Diesen Artikel können Sie nutzen um einen Überblick zu erhalten, welche Kosten und in welcher Höhe Sie diese im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen zu können. Zusätzlich sind unabhängig vom Arbeitszimmer Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzbar

z.B.

– Bürostuhl/ Tisch

– Computer

– Bildschirm

– Schreibtischlampe

– Papier/ Stifte

– Fachliteratur

– Telefon/ Internet 20% der Kosten
(max. 20,.- € p.M.)