Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel haben sich für Sie und Ihr Unternehmen Vorteile in Bezug auf die Anschaffung von Computern und Software ergeben.
Was bisher galt:
Aufwendungen für den Kauf von Wirtschaftsgütern im Wert von bis zu 800,- € netto können sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Bei Wirtschaftsgütern die teurer sind als 800,- € netto, müssen die Kosten gleichmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer (bei Computern beispielsweise 3 Jahre) verteilt werden (Abschreibung).
Was ist neu ab dem 01.01.2021:
Kosten für die Anschaffung von Computer und/ oder Software können mindestens für das Jahr 2021 unabhängig von Ihrem Wert (also auch teurer als 800,- € netto) bereits im Jahr der Anschaffung gewinnmindernd geltend gemacht werden. Die Nutzungsdauer wird also auf 1 Jahr reduziert.
Was fällt unter die Neuregelung?
Hardware
- Computer
- Laptop
- Notebook
- Tablet
- Software
- Docking Station
- Drucker
- Ausgabeegeräte (wie z.B. Beamer, Monitor, Lautsprecher)
- Peripherie-Geräte (wie Tastatur, Maus, Headset etc.)
- externe Speicher (wie Festplatte, USB-Stick)
Software
- Sämtliche Betriebs- & Anwendungssoftware zur Dateieingabe sowie Datenverwaltung (ERP-Software, Warenwirstschaftssysteme)
Hinweis:
- Ob die Regelung über die Zeit der Pandemie weiterhin gelten wird bleibt noch abzuwarten.
- Für alle weiteren Anschaffungen gelten ungeachtet der Änderungen die Wertgrenzen wie bisher:
Anschaffungen im Wert von: bis 800,- € netto
Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung (Folge: sofortige Gewinnminderung im Anschaffungsjahr) über 800,- € netto
Verteilung der Anschaffungskosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer (Beispiel: Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren und einer Anschaffung im Wert von 5.000,- € -> 1.000,- € gewinnmindernde Betriebsausgaben jährlich)
Worauf achten?
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Gilt auch rückwirkend für Anschaffungen in 2021 und später.
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Sofortabschreibung statt 3 Jahre Nutzungsdauer.
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Erfasst PCs, Notebooks, Smartphones, Tablets, Software.
Warum sinnvoll? Unternehmer können Investitionen schneller steuerlich geltend machen und so Liquidität schonen.






